Widerrufsbelehrung und Mandatsbedingungen
Sofern eine Beauftragung von uns nur via Fernkommunikationsmittel (Kontaktformular, E-Mail, Telefon, Telefax) erfolgt, sind wir nach den §§ 312c, 312 d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur vorvertraglichen Information gem. Artikel 246a EGBGB verpflichtet. Für die Mandatsbearbeitung gelten die untenstehenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
I. Allgemeine Informationen
(1) Als Unternehmer gilt eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(2) Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
II. Vertragsschluss
(1) Allein durch das unaufgeforderte Übersenden von Unterlagen und/oder Fragen (z. B. per E-Mail, Fax oder per Post), das Stellen einer Anfrage im Kontaktformular, oder das Hinterlassen einer Nachricht auf unserem Anrufbeantworter kommt kein Anwaltsvertrag zustande.
(2) Wurde durch die BAUER + DR. DREYER Rechtsanwälte + Fachanwälte telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief ein Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages unterbreitet, so kommt ein kostenpflichtiges Mandatsverhältnis nur zustande, wenn Sie das Angebot annehmen. Dies kann insbesondere auch dadurch geschehen, dass Auftragsdokumente und/oder Vollmachten vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesandt, oder angeforderte Dokumente übersandt werden.
III. Widerrufsbelehrung
Jedem Verbraucher (s.o.) steht ein
Widerrufsrecht
zu. Sie haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Sie können Ihr das Widerrufrecht ausüben, indem Sie die
BAUER + DR. DREYER Rechtsanwälte + Fachanwälte
Bahnhofsplatz 3
73033 Göppingen
Fax: 07161/1565610
E-Mail: kanzlei@bauer-rae.de
durch eindeutige Erklärung (E-Mail, Fax, Brief etc.) über Ihren Widerruf des Vertrages informieren. Das nachfolgende Muster-Widerrufsformular finden Sie auch bei uns im Downloadbereich.
Es ist zur Wahrung der Widerrufsfrist ausreichend, wenn Sie dass Sie die Erklärung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
IV. Widerrufsfolgen
(1) Sobald Sie den Anwaltsvertrag wirksam widerrufen haben, werden wir Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung wird auf demselben Weg erfolgen, den Sie bei der anfänglichen Zahlung gewählt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Keinesfalls werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte in Rechnung gestellt.
(2) Haben Sie verlangt, dass die zu erbringende Dienstleitung bereits während der Widerrufsfrist ausgeführt soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen. Der Betrag richtet sich anteilsmäßig nach dem bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
V. Erlöschen des Widerrufsrechts
(1) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 356 Absatz 2 BGB oder § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt.
(2) Ihr Widerrufsrecht erlischt - soweit nichts anderes vereinbart - vorzeitig, sobald die mit den Rechtsanwälten Bauer & Kollegen vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
VI. Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen
(1) Für die Berufsausübung gelten folgende Berufs- und Gebührenverordnungen:
- BRAO, Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA, Berufsordnung für Rechtsanwälte
- FAO, Fachanwaltsordnung
- RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- CCBE, Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU
Diese können auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden.
(2) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich deutsch. Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche können Sie unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen. Informationen zur Zahlung oder Erfüllung entnehmen Sie bitte dem Angebot.
(3) Im Falle von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Ihren Mandanten kann auf Antrag eine außergerichtliche Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Streitschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) erfolgen. Die Homepage der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist www.rak-stuttgart.de
VII. Mitwirkungspflichten des Mandanten, Unterrichtung des Mandanten
(1) Sie sind als Mandant/in verpflichtet, die Rechtsanwälte Bauer & Kollegen nach Kräften zu unterstützen sowie alle möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Es sind insbesondere alle für die Durchführung notwendigen Informationen rechtzeitig, auf Verlangen auch schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Adressänderungen sind mitzuteilen, da es zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigem Rechtsverlust führen können.
(2) Im Rahmen der Mandatsbearbeitung kann das Übersenden von Schriftstücken sowie Aktenauszügen oder ähnliches erforderlich werden. Die Kommunikation per E-Mail erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt. Wir weisen daher an dieser Stelle darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails gegen die Einsichtnahme Dritter nicht geschützt sind.
(3) Die Rechtsanwälte Bauer & Kollegen unterrichten Sie über den wesentlichen Fortgang des Mandats. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann die Unterrichtung vorrangig per E-Mail, Post, Fax oder Telefon erfolgen. Die Korrespondenzsprache ist deutsch.
VIII. Haftung , Mängelhaftungsrecht, Gewährleistungsrechte
(1) Für alle erbrachten Dienstleistungen besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Für die Haftung und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Zuständige Kammern/Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart, Königstr. 14, 70173 Stuttgart.
(3) Für sämtliche in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte und den Notar besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Bei der anwaltlichen Tätigkeit sind Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie vor außereuropäischen Gerichten ausgeschlossen.
IX. Beendigung des Mandatsverhältnisses
Das Mandatsverhältnis kann durch Erledigung des Auftrags oder durch Kündigung enden. Beide Parteien sind berechtigt, das Mandatsverhältnis jederzeit zu kündigen. Wir weisen darauf hin, dass Sie im Falle einer Kündigung ohne wichtigen Grund zur Vergütung von verpflichtet bleiben. Das Mandat darf von den Rechtsanwälten Bauer & Kollegen nicht zur Unzeit gekündigt werden, d.h. Ihnen darf durch die Kündigung in zeitlicher Hinsicht kein Schaden entstehen.
X. Vergütung
(1) Den Rechtsanwälten Bauer & Kollegen steht für ihre Leistungen eine Vergütung zu, welche ausschließlich Ihnen geschuldet wird, sofern kein Beratungshilfeschein oder ein Prozesskostenhilfebeschluss vorliegt. Ein vorhandener Kostenerstattungsanspruch oder ein Rechtsschutzversicherungsvertrag entbindet Sie nicht von dieser Vergütungspflicht. Für jedes erteilte Mandatsverhältnis entsteht ein eigener Vergütungsanspruch.
(2) Die erbrachten Leistungen sind grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz) zu vergüten, sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
(3) Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilungserteilung einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung und Auslagen zu verlangen und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von der Zahlung des Vorschusses abhängig zu machen.